Erbrecht
„Mit dem Tod einer Person geht deren Vermögen als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen über“ (§ 1922 Abs. 1 BGB).
Was das Gesetz so nüchtern beschreibt ist stets eine traurige Begebenheit ... und führt häufig zu Streit und Missgunst.
Wir haben uns auf das Rechtsgebiet Erbrecht spezialisiert.
Durch unsere rechtsgestaltende erbrechtliche Beratung helfen wir Ihnen, sicher zu stellen, dass Familienbeziehungen nicht durch vermeidbare Erbstreitigkeiten zerstört werden, Ihre Vermögenswerte an die „richtigen“ Personen übertragen werden, und beraten Sie bei der optimalen steuerlichen Gestaltung einer Vermögensübertragung.
Schwerpunkte unserer erbrechtlichen Tätigkeit sind die erbrechtliche Beratung bezüglich:
- Gesetzliche Erbfolge
- Gestaltung von Testamenten
- Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
- Behindertentestament
- Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft
- Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- Pflichtteilsrecht
- Erbscheinsverfahren / Beantragung eines Erbscheins
- Errichtung eines Erbvertrages
- Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten
- Stiftungsgeschäfte von Todes wegen
- Erbschaftssteuerliche Gestaltungen und Erbschaftsteuererklärung.


Wir vertreten Sie in erbrechtlichen Prozessen bei Ihrer
- Durchsetzung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
- Erbauseinandersetzung.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren unter Anderem betreffend Erbansprüche, Pflichtteilsansprüche, Abwehr unberechtigter Ansprüche und Erbauseinandersetzung.
Wir geben Antworten zum Beispiel auf die Fragen:
- Wie kann der Nachlass rechtssicher auf mehrere Erben verteilt werden?
- Welche Pflichtteilsansprüche bestehen?
- Wie kann durch die Gestaltung des Testaments die Steuerbelastung gesenkt werden?
- Wie können Immobilien oder Unternehmen nach dem Erbfall erhalten bleiben?
- Welche Rechte bestehen bei einer Erbengemeinschaft?
Kontaktieren Sie uns oder rufen Sie uns einfach unverbindlich an unter 06221 98150