Gestaltung von Testamenten

Durch das Testament haben Sie die Möglichkeit, die Erbfolge nach den eigenen Vorstellungen und Wünschen zu gestalten. Sie verhindern dadurch die ansonsten vorgesehene gesetzliche Erbfolge.

Bereits ab einem Alter von 16 Jahren kann rechtlich wirksam ein Testament errichtet werden. Ist man unter 18 Jahre alt, gelten jedoch wichtige Einschränkungen hinsichtlich der Form der Testamentserrichtung.

Hinweis: Seit dem 17. August 2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung EU ErbVO). Bei bestehendem Auslandsbezug in Ihrer letztwilligen Verfügung sollten Sie eine Rechtswahl treffen beziehungsweise Ihre letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) überprüfen lassen und gegebenenfalls anpassen.

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten um ein wirksames Testament zu errichten:

  1. das selbst erstellte eigenhändige Testament
  2. das öffentliche Testament
     

Beim selbst erstellten Testament ist unter anderem zu beachten:

Das Testament muss eigenhändig, also per Hand, geschrieben werden. Es reicht nicht aus, dass Sie ihr Testament auf dem Computer schreiben und dann nur ausdrucken und unterschreiben. Diese Testamentsform ist unwirksam. Wir empfehlen, das Testament mit Vor- und Nachnamen zu unterschreiben (und nicht mit Ihrem Spitznamen oder sonstigen Kosenamen). Vermerken Sie auch das Datum und den Ort der Erstellung auf dem Testament.

Beim notariellen Testament ist unter anderem zu beachten:

Erstellt man ein Testament beim Notar, so ist dies in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden. Jedoch kann ein notariell beurkundetes Testament den Erbschein ersetzen.

Jeder sollte sich Gedanken darüber machen, ob er zur Regelung seiner Erbfolge in Abweichung zu den gesetzlichen Bestimmungen ein Testament errichtet. Besondere Bedeutung erlangt ein Testament zum Beispiel aber in folgenden Fällen:

  • bei Ehegatten
  • bei Patchworkfamilien
  • für Menschen mit Behinderung (Behindertentestament)
  • bei großen Vermögenswerten
  • bei bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bezügen
     

also immer dann, wenn die gesetzliche Erbfolge abgeändert oder verhindert werden soll.

Haben Sie Fragen zum Thema „Testament“ oder möchten Sie gerne von mir hinsichtlich der Gestaltung Ihres Testamentes beraten werden? Dann rufen Sie  einfach in meiner Kanzlei in Heidelberg unter der Telefonnummer 06221 6472700 an oder kontaktieren Sie mich per E-Mail.

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