Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung ist eine verbindliche schriftliche Anweisung an das Amtsgericht – Betreuungsgericht. Sie benennen in der Betreuungsverfügung die Person oder Personen Ihres Vertrauens, die im Falle Ihrer Handlungs- und / oder Entscheidungsunfähigkeit als gerichtlich bestellte Betreuer für Sie tätig werden sollen.
Wir beraten Sie gerne bei der Entscheidung, ob Sie eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht erstellen wollen.
Eine von Ihnen erstellte Betreuungsverfügung können wir gerne für Sie im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
Weitere Informationen zum Thema Vorsorgerecht:


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